Behördenengineering / Genehmigungsverfahren

Vielfach bedürfen Investitionen einer behördlichen Genehmigung. Im Wesentlichen kommt es darauf an, die erforderlichen Genehmigungen zusammenzustellen und miteinander zu verzahnen.
 
Speziell bei Genehmigungen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz sind viele Anforderungen aus dem Umweltrecht konzentriert; wasserrechtliche Genehmigungen, Erlaubnisse und Bewilligungen sind oftmals getrennt zu beantragen. Im Vorfeld müssen u. U. auch die öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen geprüft und untersucht werden, ob für das geplante Vorhaben am vorgesehenen Standort überhaupt die Genehmigungsfähigkeit vorhanden ist.
 
Wir übernehmen es, das Genehmigungsverfahren straff zu organisieren, in Gesprächen mit den zuständigen Behörden die erforderlichen Anforderungen zusammenstellen und den Genehmigungsantrag zu erarbeiten.
 
Dabei unterstützen wir den Vorhabensträger bei der Einordnung der Genehmigungsverfahren und der Zuordnung der Anlagen, bei der Erarbeitung von Genehmigungsanträgen und bei Gesprächen mit den zuständigen Behörden.
 
Wir erarbeiten für Sie Anträge und begleiten die Genehmigungsphase u. a. für nachfolgend genannte Genehmigungsverfahren:

  • Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und seinen Verordnungen (BImSchV)
  • Wasserrechtliche Genehmigungsverfahren
  • Abfallrechtliche Genehmigungsverfahren
  • Bau- und Betriebsgenehmigungsverfahren nach Landesbauordnung
  • Planfeststellungsverfahren
  • Umweltverträglichkeitsuntersuchungen / -studien

Innerhalb der Genehmigungsverfahren werden alle relevanten Regelwerke (z. B. Störfallverordnung, Gefahrstoffverordnung, TA Luft, TA Lärm, Geruchsimmissions-Richtlinie etc.) berücksichtigt und erforderlichenfalls in die Bearbeitung einbezogen.
 
Insbesondere Anlagen, die nach der 4. Bundesimmissionsschutzverordnung (4. BImSchV) genehmigungsbedürftig sind, werden von einer in unserem Unternehmen eigens dafür geschaffenen Arbeitsgruppe bis zur Inbetriebnahme betreut. Darüber hinaus bestehen zu den Unteren und Oberen Umwelt- und Baubehörden speziell in den Sachgebieten

  • Immissionsschutz
  • Gewässerschutz
  • Abfall
  • Naturschutz
  • Bau

weit reichende Kontakte sowie Erfahrungen im Umgang der Umsetzung von Landes- und Bundesgesetzen sowie untergesetzlichen Regelwerken und der Einreichung erforderlicher Genehmigungsanträge.